Fit für AZAV?

Bildungsträger : AZAV / SGB III

Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ersetzt die AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung ) als Verordnung. Inhalt der Verordnung ist die Festlegung der Voraussetzungen und des Verfahrens zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Bei der Trägerzulassung nach AZAV wird es sich um eine produktspezifische Trägerzulassung handeln. Unternehmen, die den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für eine Aktivierungs- oder Kurzbildungsmaßnahme (Schwerpunkt Bildung) nutzen wollen, benötigen die Zertifizierung nach AZWV oder AZAV bereits ab 01.04.2012.

Möchten Sie Zeit und Geld sparen? Nehmen Sie unsere Beratung zur Zulassung durch eine Fachkundige Stelle in Anspruch! Zu unseren Kunden zählen gewerblich-technische Bildungsträger, Weiterbildungsinstitute und Fahrschulen.

Viele Bildungsträger – insbesondere die kleineren – tun sich schwer bei der Umsetzung dieser Verordnung und können nur unter großem Personalaufwand diese Vorbereitung leisten. Das ist teurer als eine externe Beratung!

  • Soll-Ist-Vergleich (durch ein internes Audit) der bisher im Unternehmen vorhandenen Strukturen, Prozesse und Prozessbeschreibungen mit den Anforderungen der AZAV
  • Beratung bei der Beschreibung und Einführung von AZAV Prozessen
  • Mitwirkung an der Erstellung von QM-Dokumenten, die der AZAV entsprechen
  • Begleitung im Zertifizierungsprozess
  • Weitere Begleitung und Beratung des Unternehmens in Qualitätsfragen zur ständigen Verbesserung, Vorbereitung auf das Überwachungsaudit usw.